Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die folgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns bei der Vermittlung von Reiseleistungen. Dabei ist Jet-Travel selbst nicht Leistungsträger.
1. Rechtsstellung von Jet-Travel
Jet-Travel vermittelt fremde Reiseleistungen und hat daher die Stellung eines Vermittlers zwischen Ihnen und dem Anbieter der jeweiligen Reiseleistung (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotel, Autovermieter, Reiseversicherung usw.). Für die Erbringung der eigentlichen Reiseleistungen gelten die Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen der Leistungsträger.
2. Vermittlungsvertrag
Mit Ihrer Anmeldung (schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch) beauftragen Sie Jet-Travel mit der Vermittlung einer Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen. An diesen Auftrag sind Sie nach Eingang bei Jet-Travel bis zum Ablauf der folgenden beiden Werktage gebunden und haften neben den weiteren angemeldeten Teilnehmern gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aller angemeldeten Teilnehmer. Innerhalb des Zeitraumes von zwei Werktagen nimmt Jet-Travel den Vermittlungsauftrag an oder teilt Ihnen mit, dass die Vermittlung der Reiseleistung oder der Reiseleistungen nicht möglich ist. Die Annahme des Vermittlungsauftrages erklärt Jet-Travel durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Rechnung.
3. Zahlung, Aushändigung der Reiseunterlagen und Prüfungspflicht
Der Preis der vermittelten Reiseleistung oder Reiseleistungen ist ohne Abzug bis zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Voraus zur Zahlung fällig. Die nicht fristgerechte Zahlung gilt als Rücktritt vom Vermittlungsvertrag (vgl. Nr. 6).
Nach Eingang der vollständigen Zahlung stehen die Reiseunterlagen in den Geschäftsräumen von Jet-Travel zur Abholung zur Verfügung, es sei denn, die Reiseunterlagen werden vereinbarungsgemäß (ggfs. gegen Zuschlag) beim Leistungsträger zur Abholung hinterlegt (z. B. Flugscheine am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft am Flughafen). Auf Wunsch der Kundin oder des Kunden versendet Jet-Travel die Reiseunterlagen ohne Zusatzkosten per gewöhnlichen Brief (auf Wunsch der Kundin oder des Kunden gegen Erstattung der Mehrkosten auch per Express oder Kurier) an die letzte bekannte Anschrift der Kundin oder des Kunden, allerdings ausschließlich auf Gefahr der Kundin oder des Kunden. Jet-Travel übernimmt hierfür, insbesondere für den zufälligen Untergang (z. B. Verlust während des Versands) und die nicht rechtzeitige Zustellung, keine Haftung.
Als Kundin oder Kunde von Jet-Travel sind Sie verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und etwaige Mängel umgehend zu rügen. Abweichungen gegenüber einer von Jet-Travel bestätigten Reiseleistung gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Mängelrüge nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Reiseunterlagen bei Jet-Travel eingeht.
4. Preisänderungen
Preisänderungen bleiben Jet-Travel auch nach Zugang der Buchungsbestätigung oder Rechnung aufgrund von Änderungen bei den Währungsparitäten und Flugpreisen der Fluggesellschaften sowie anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie der Veränderung behördlich festgelegter Steuern und Gebühren (z. B. kurzfristige Erhöhung von Flughafengebühren) vorbehalten.
5. Umbuchung
Bei Umbuchungen vor der Abreise ist Jet-Travel, soweit Umbuchungen nach den Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers oder der Leistungsträger möglich sind, berechtigt, im Wege des Aufwendungsersatzanspruches die hierfür vom jeweiligen Leistungsträger (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotel, Autovermieter, Reiseversicherung usw.) berechneten Entgelte sowie für die eigenen Aufwendungen von Jet-Travel eine Pauschale von 25 Euro erstattet zu verlangen.
6. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vermittlungsvertrag ist nur nach den Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers oder der Leistungsträger und zu den ggfs. von dem Leistungsträger oder den Leistungsträgern berechneten Entgelten sowie einer Pauschale von 25 Euro pro Person für die Aufwendungen von Jet-Travel möglich. Jet-Travel empfiehlt daher für die Buchung jeder Reiseleistung den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Als Rücktritt vom Vermittlungsvertrag gilt auch eine nicht fristgerechte Zahlung (vgl. Nr. 3).
7. Einreisebestimmungen
Bei Reisen in das Ausland sind Sie als Kundin oder Kunde von Jet-Travel für die Einhaltung der jeweiligen Einreisebestimmungen (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften usw.) selbst verantwortlich. Soweit Jet-Travel dazu Auskünfte nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen erteilt, sind sie unverbindlich und begründen bei Unrichtigkeit keinen Schadenersatzanspruch.
8. Haftung
Jet-Travel nimmt die Vermittlung einer Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor, haftet aber nicht für die vertragsgemäße Erbringung der eigentlichen Reiseleistung oder Reiseleistungen. Soweit Jet-Travel haftet, ist die Haftung außer bei Körperschäden, soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, auf den dreifachen Betrag des Preises für die vermittelte Reiseleistung begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Jet-Travel nicht.
9. Sonstiges
Etwaige Ansprüche gegen Jet-Travel aus dem Vermittlungsvertrag müssen unabhängig vom Rechtsgrund innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Eingang bei Jet-Travel. Ansprüche bei Versäumen dieser Frist entfallen nur dann nicht, wenn die Geltendmachung unverschuldet unterblieben ist. In solchen Fällen beginnt die Monatsfrist am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes.
Ansprüche gegen Jet-Travel, ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Sind Ansprüche gegen Jet-Travel fristgerecht geltend gemacht worden, ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Jet-Travel die Ansprüche zurückweist.
Eine Abtretung etwaiger Ansprüche gegen Jet-Travel an Dritte, auch an den Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für etwaige Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag als auch für deliktische Ansprüche. Die gerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ist ebenfalls ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag wird deutsches Recht vereinbart und ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand Siegburg.
Sollten eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
________________________________________